Berechnung des Deichbeitrages
Neuer Maßstab zur Berechnung des Deichbeitrags ab 2026
Aufgrund von Gesetzesänderungen, insbesondere des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)
wird ein neuer Deichbeitragsmaßstab zur Berechnung der Deichbeiträge herangezogen.
Nachfolgend erhalten Sie dazu nähere ausführliche Informationen:
- Berechnungsgrundlagen
- Grafik zur Berechnung Deichbeitrag [492 KB]
- Schaubild Berechnung Deichbeitrag [572 KB]
- Schaubild Berechnung Geschosszahl [1.008 KB]
- Berechnungsbeispiel
- Hebesatz
- Rechtliche Grundlagen
- Anspruch auf Berichtigung der Gebäudegesamtfläche
- Prüfung des Berichtigungsanspruchs
- Korrekturantrag der Gebäudegesamtfläche
- 3D-Gebäudemodelle (LoD1 und LoD2) - was ist das?
Falls noch weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 04242/92 24 - 56 zur Verfügung.
Alternativ schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail an beitrag[at]mittelweserverband.de.
Bitte beachten:
Alle erforderlichen Daten werden dem Mittelweserverband von den amtlich zuständigen Stellen übermittelt.
Sollten Landnutzung, Gebäudetyp, Gebäudeteile oder Gebäudehöhen auf ihrem Grundstück nicht den Verhältnissen vor Ort entsprechen, wenden Sie sich bitte zwecks Überprüfung an das
Katasteramt Verden oder das Katasteramt Syke.
Nur durch diese Ämter können die zugrundeliegenden Daten zur Berechnung des Deichbeitrages entsprechend geändert werden.










