Beiträge für die Deichunterhaltung
Gesetzliche Änderungen im niedersächsischen Deichgesetz hat es nicht gegeben.
Die Beiträge für die Deichunterhaltung bleiben wie in den Vorjahren bei 15 % des Steuermessbetrages.
Der Mindestbeitrag wurde für 2019 vom Verbandsausschuss des Mittelweserverbandes auf 6,50 € festgelegt und beschlossen.