SEPA - Verfahren

Wie Sie sicher schon aus der Presse und den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, d.h. einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Spätestens ab dem 01.02.2014 kann der bargeldlose Zahlungsverkehr nur noch im SEPA-Verfahren abgewickelt werden.

Dazu gehört auch die Umstellung von der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl auf die IBAN (internationale Bankkontennummer) und BIC (Bankidentifizierungsnummer).

Davon ist dann auch die Bankverbindung betroffen auf die Sie ihren Verbandsbeitrag zahlen.

Bitte überweisen Sie ab dem 01.02.2014 Ihren zu zahlenden Verbandsbeitrag auf folgendes Konto:

IBAN: DE94 291 517 001 110 036 256
BIC: BRLADE21SYK ( Kreissparkasse Syke )
Zahlungsempfänger: Mittelweserverband


(Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nach diesem Termin auf die alte Kontonummer und Bankleitzahl uns evtl. nicht mehr erreichen bzw. Ihnen zugeordnet werden können)


Bestehende Einzugsermächtigungen bleiben weiter gültig!

Liegt beim Mittelweserverband bereits eine von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung vor, die den Mittelweserverband berechtigt Verbandsbeiträge von Ihrem Konto einzuziehen, so muss kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Der Mittelweserverband kann mit Unterstützung seines Bankinstituts die vorhandenen Bankverbindungen umrechnen bzw. umkonvertieren und die neuen Bankdaten seiner Mitglieder für das SEPA-Verfahren weiternutzen.

Sollten Sie Ihre Einzugsermächtigung beim Mittelweserverband auf Grund der Umstellung auf das SEPA-Verfahren einstellen oder zurückziehen wollen, bitten wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen.

Wenn ich noch keine Einzugsermächtigung erteilt habe?!

Dann würden wir es sehr begrüßen, wenn auch Sie sich am Beitragseinzugsverfahren beteiligen.
Denn dann
... können Sie sich Wege und Kosten sparen,
... brauchen Sie zukünftig keine Zahltermine mehr zu beachten,
... zeigen Sie sich kostenbewusst, denn Sie helfen Ihrem Verband, Verwaltungskosten zu sparen.


Um Sie gegenüber den anderen Verbandsmitgliedern nicht zu benachteiligen erfolgt die Abbuchung Ihres Beitrages frühestens 14 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist der übrigen Verbandsmitglieder. Sofern Sie sich zum Beitragseinzug entschließen, dankt Ihnen Ihr Verband schon jetzt für Ihr Verständnis.