Muss ich Beitrag zahlen, obwohl ich mein Grundstück bereits verkauft habe?
Beitragspflichtig ist laut Verbandssatzung, wer am 1. Januar des Rechnungsjahres im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Dieses ist der für die Hebung der Verbandsbeiträge relevante Stichtag.
Ich muss also auch zahlen, wenn das Grundstück bereits im Februar des Jahres verkauft wurde, da die Beitragspflicht für das betreffende Jahr gilt.