Gräben und ihre Bedeutung
Wozu dienen Gräben und warum werden sie angelegt?
Gräben sind künstlich angelegte Gewässer die durch Niederschlag angefallenes Oberflächenwasser sammeln und durch das vorhandene Sohlgefälle ableiten und die Flurstücke entwässern. In Trockenperioden können Gräben anderseits auch zur Bewässerung dienen. Am besten geschieht beides über offene Gräben.
„Unsere Altvorderen“ sprachen früher davon: „Alles Wasser fließt ins Meer“ und das stimmt. Ein verzweigtes Grabensystem führt in die Hauptvorfluter z.B. der Eiter und von da aus in die Weser, die anschließend am Ende ihrer Reise in die Nordsee mündet.
In der Vergangenheit wurde zur landwirtschaftlichen Nutzbarmachung eine Vielzahl von Gräben angelegt. Dies erfolgte früher auf der Grundlage, auf kurzem Weg das Wasser möglichst schnell abzuleiten. Jedoch mit der Folge, das sich im ausgebauten Profil mit einem großen Gefälle eine hohe Fließgeschwindigkeit einstellte. Dies begünstigte die Sohlerosion (=Auswaschen und Mitführen von Substrat der Gewässersohle) und die Eintiefung des Gewässers. Durch die Eintiefung senkt sich in Folge auch der Grundwasserstand, was schlimmstenfalls dazu führt, dass das Grundwasser nicht mehr für die Pflanzen verfügbar ist.
Heute geht man vieler Orts einen anderen Weg, indem man versucht den Gewässern ihren natürlichen Raum wiederzugeben. Den eingetieften Gewässern wird ihr natürliches Gewässerprofil zurückgegeben, was das Längsgefälle und die Fließgeschwindigkeit reduziert und somit der Erosion entgegen gewirkt.
Sind offene Gräben besser als verrohrte Kanäle?
Ja! In den zumeist trapezförmig ausgebildeten offenen Gräben kann durch den größeren Abflussquerschnitt mehr Wasser gespeichert werden als bei einem zumeist runden verrohrten Kanal. Bei sehr starken Niederschlagsereignissen kann es schneller zu Überflutungen kommen, da der verrohrte Kanal seine Speicherkapazität überschreitet.
Gräben sind typisch für die Landschaft im Verbandsgebiet. Sie sind belebende Elemente im Stadt- bzw. Landschaftsbild. Der offene Graben bietet einen naturnahen Lebensraum für unzählige Pflanzen und Tiere, wie z.B. Frösche, Fische, Libellen. Durch den Pflanzenbewuchs, aber auch durch Algen, Kleinlebewesen und Bakterien kommt es zu einen natürlichen Abbau- und Reinigungsprozess im Gewässer und einer Verbesserung der Wasserqualität.
Verrohrte Abschnitte sind Barrieren für die im Gewässer befindlichen Lebewesen. Der Schattenschlag hindert die Lebewesen an ihren natürlichen Wanderbewegungen entlang der Gewässer. Dazu kommt, dass Verrohrungen immer auch eine Engstelle im Gewässer bedeuten. Verdriftetes Totholz und Äste können sich vor den Querschnitt legen und diesen verstopfen, Rückstau und Überschwemmungen sind die Folge.
Wieso muss ein Graben unterhalten werden?
Gräben können ihre Funktion nur erfüllen, wenn das erforderliche Abflussprofil freigehalten wird und man mit Räumgeräten das Gewässer erreichen kann. Das heißt, in unmittelbarer Nähe des Gewässers sollten keine baulichen Anlagen errichtet werden. Dazu gehören sowohl Zäune als auch Hecken und große Gartenpflanzen. Gemäß § 6 der Verbandssatzung ist hierfür ein Mindestabstand von 5,0 Metern von der oberen Böschungskante einzuhalten.
Derartige Maßnahmen behindern den freien Zugang entlang des Gewässers und müssen unterbleiben. Es ist deshalb erforderlich, auf beiden Grabenseiten ab der Böschungsoberkante einen 1,0 Meter breiten Streifen für Unterhaltungsarbeiten freizuhalten. Eine 3,0 m breite Durchfahrt bzw. Grundstückszufahrt für Ein- und Ausfahrmöglichkeiten der Räumgeräte und Fahrzeuge ist ebenfalls vorzuhalten.
Damit der Graben nicht in Gänze zuwächst, muss er mindestens einmal im Jahr gekrautet bzw. gemäht werden. Dies geschieht aus Naturschutzgründen erst ab September. Nur in Ausnahmefällen und unter Beteiligung der Landkreise, die eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, wird schon an wichtigen Gewässern zur Sicherstellung der Vorflut eher unterhalten.
Den Mähvorgang übernehmen spezielle Großgeräte, die den Bewuchs schneiden und parallel in einem zweiten Arbeitsschritt das Mähgut aus dem Graben entfernen und oberhalb der Böschung ablagern. Bei unwegsamem Gelände und unzugänglichen Gewässern, zu dichter Bebauung, und natürlichen Hindernissen wie Bäume, wird diese Arbeit von der „Handkolonne“ durchgeführt.
Der ordnungsgemäße Zustand der Gräben wird im Januar/Februar eines jeden Jahres von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises und dem Verband auf einer Gewässerschau kontrolliert.
Autor:
Dipl.-Ing. Thomas Henrichmann
Mittelweserverband
Hermannstr. 15, 28857 Syke