Prüfung des Berichtigungsanspruchs
Ob für Sie ein Anspruch auf Korrektur der Gebäudegesamtfläche besteht, können Sie mit den folgenden Schritten bereits vorab selbst prüfen:
1. Zahlen Sie unter der Beitragsbezeichnung „Deichbeitrag Bauliche Anlagen“ mehr als 30,00 €?
2. Handelt es sich um folgende Gebäudetypen:
- Gebäude für Wohnen und Vergleichbares
- Gebäude für Dienstleitungen, Handel und Vergleichbares
- Parkhäuser
3. Neuberechnung der Gebäudegesamtfläche nach der pauschalierten Methode gemäß
§ 29f Abs. 3 NDG i. V. m. § 42 Abs. 3 der Verbandssatzung:
Addition der Flächen aller Geschosse, deren über der Erdoberfläche befindliche lichte Raumhöhe zumindest teilweise 1,5 m oder mehr beträgt. Ein unmittelbar unter einem geneigten Dach gelegenes Geschoss, dessen lichte Raumhöhe teilweise geringer ist, wird dabei mit der Hälfte seiner Fläche einbezogen.
Als Ergebnis erhalten Sie die „neue“ Gebäudegesamtfläche.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ermittelte Gebäudegesamtfläche entsprechend nachzuweisen ist!
4. Ermittlung der gebäudebezogenen Bemessungszahl und der Beitragshöhe:
Multiplikation der zuvor ermittelten Gebäudegesamtfläche mit dem Gewichtungsfaktor des Gebäudes.
Dieser Wert wird nun mit dem festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe des Beitrags unter Berücksichtigung der von Ihnen ermittelten Gebäudegesamtfläche.
5. Prüfung der Abweichung:
Ändert sich die Höhe des Beitrags durch die von Ihnen durchgeführte Berechnung um mehr als 30,00 €?
> Dann ist ein Korrekturantrag möglich.
Sollte die Differenz des von Ihnen berechneten Beitrags im Vergleich zu dem Beitrag laut Beitragsbescheid 30,00 € oder weniger ergeben, ist ein Korrekturantrag leider nicht möglich.
Überprüfung des Berichtigungsanspruches - Beispiel
Folgende Daten liegen auf Ihrem Beitragsbescheid vor:
Deichbeitrag Bauliche Anlagen:
| Gebäudetyp (Kennnung): | Wohngebäude |
| Gebäudefläche (v. Fläche): | 217 m² |
| Geschosszahl (Ges): | 4 |
| Gewichtungsfaktor Gebäude (Faktor): | 170 |
| Gebäudebezogene Bemessungszahl (bem. Zahl): | 147.560 |
| Hebesatz: | 0,00034 |
| Beitragshöhe (nur für das Gebäude!): | 50,17 € |
Prüfung des Berichtigungsanspruchs:
Das Beispiel- Gebäude hat ein geneigtes Dach. Es liegen nachweislich drei Geschosse mit folgenden Flächen vor:
| Erdgeschoss | 200 m² Fläche |
| 1. Obergeschoss | 200 m² Fläche |
| 2. Obergeschoss | 200 m² Fläche / 2 = 100 m² |
Das 2. Obergeschoss ist unmittelbar unter dem geneigten Dach gelegen, die lichte Raumhöhe ist teilweise geringer als 1,5m (z. B. Dachboden). Daher wird nur die Hälfte der Fläche einbezogen.
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Die Flächen aller Geschosse werden zunächst addiert: 200 m² + 200 m² + 100 m² = 500 m² = neu berechnete Gebäudegesamtfläche |
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Die ermittelte Gebäudegesamtfläche wird nun mit dem Gewichtungsfaktor des Gebäudes multipliziert: 500 m² x 170 = 85.000 |
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Dieser Wert wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert: 85.000 x 0,00034 = 28,90 € |
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Prüfung der Abweichung: 50,17 € laut Bescheid - 28,90 € laut eigener Neuberechnung = 21,27 € |
> Die Differenz ist kleiner als 30,00 €. Der Korrekturantrag kann nicht gestellt werden.










