Und wer bezahlt das alles?
Zahlungspflichtig für all die Arbeiten, die für den Deichschutz oder die Gewässerunterhaltung erforderlich sind, sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller Flächen, die durch Deiche geschützt sind oder die im Einzugsgebiet der vom Verband unterhaltenen Gewässer liegen. Grundlage für die satzungsgemäße Beitragshebung sind hier das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) bzw. das Niedersächsische Wassergesetz (NWG). Landschaftspflegerische Arbeiten sind nach der Verbandssatzung von der oder dem zu bezahlen, die bzw. der einen Vorteil von diesen Arbeiten hat.