Hebesatz

Der Hebesatz zur Ermittlung des Deichbeitrages wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das laufende Haushaltsjahr durch den Verbandsausschuss festgesetzt.

Der festgesetzte Hebesatz für das Haushaltsjahr 2026 liegt bei 0,00034 oder anders ausgedrückt 0,34 Promille.

Mit dem Deichbeitrag wird die Pflege und Unterhaltung der insgesamt 52 km linksseitigen Weserdeiche finanziert.

Deichbauaumaßnahmen werden hiervon nicht finanziert, da diese aufgrund Ihrer Widmung nach dem Niedersächsischen Deichgesetz zu 100 % durch das Land, den Bund oder die EU gefördert werden.